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Arbeitslosengeld

Unter Arbeitslosengeld ist hier das sogenannte Arbeitslosengeld I zu verstehen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn

• eine Arbeitslosigkeit besteht und gemeldet wurde sowie
• die Anwartschaftszeit erfüllt ist.

Das Arbeitslosengeld ist nicht zu verwechseln vom Arbeitslosengeld II: Das Arbeitslosengeld II ist eine unbefristete Leistung, die der Grundsicherung von Arbeitssuchenden dient bzw. der Aufstockung von Arbeitenden zur Sicherung des Lebensunterhalts.


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Familienrecht Scheidungsrecht Reister Uhlig Mende

 

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