Unter Arbeitslosengeld ist hier das sogenannte Arbeitslosengeld I zu verstehen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn
• eine Arbeitslosigkeit besteht und gemeldet wurde sowie
• die Anwartschaftszeit erfüllt ist.
Das Arbeitslosengeld ist nicht zu verwechseln vom Arbeitslosengeld II: Das Arbeitslosengeld II ist eine unbefristete Leistung, die der Grundsicherung von Arbeitssuchenden dient bzw. der Aufstockung von Arbeitenden zur Sicherung des Lebensunterhalts.