Erhält ein Auszubildender Ausbildungsentgelt, so handelt es sich um eigenes Einkommen des Auszubildenden. Dieses Einkommen mindert seinen Unterhaltsanspruch, den der Auszubildende möglicherweise noch gegenüber seinen Eltern hat.
Im Einzelfall sind möglicherweise Kosten vom Ausbildungsentgelt abzuziehen, die dem Auszubildenden anfallen: Z.B. handelt es sich dabei um Fahrtkosten, Büchergeld und ähnliches.