• Home
  • Anfahrt
  • Gebühren
  • Formulare
  • Links
  • Impressum
default logo
Telefon: 030/44 68 44 44
  • Unterhaltsrechner
  • Unterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Glossar
  • Kontakt

Gewinn

Selbstständige erfassen ihr Einkommen in einer Gewinnermittlung. Diese weist entweder einen Gewinn oder einen Verlust aus. Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Der Gewinn ist in der Regel jahresweise zu ermitteln.

Es gibt verschiedene Arten, den Gewinn zu ermitteln: Es gibt den steuerlichen Gewinn, der dem Finanzamt zu offenbaren ist und aus dem Steuern zu entrichten sind. Im Unterhaltsrecht zählt jedoch das tatsächliche Einkommen. Der steuerliche Gewinn ist daher entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Aus diesem modifizierten Ergebnis wird dann der Unterhalt berechnet.


Social Share
  • google-share
Scheidung? Wir begleiten Sie Schritt für Schritt! Mehr =>
Familienrecht Scheidungsrecht Reister Uhlig Mende

 

Anwaltliche Beratung gewünscht? Dann rufen Sie uns an!
Tel.: 030/44 68 44 44


Werktags von 9:00 bis 18:00 Uhr

Schönhauser Allee 146/
Kastanienallee 103
10435 Berlin

Anwälte
Wir über uns
Kontakt per Mail:
Ljoscha Reister
Anke Mende

Autor: Ljoscha Reister bei Google+

Schnellkontakt

Name*

Stadt

Email*

Telefon

Ihre Frage

Bitte Code eintragen: captcha