Selbstständige erfassen ihr Einkommen in einer Gewinnermittlung. Diese weist entweder einen Gewinn oder einen Verlust aus. Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Der Gewinn ist in der Regel jahresweise zu ermitteln.
Es gibt verschiedene Arten, den Gewinn zu ermitteln: Es gibt den steuerlichen Gewinn, der dem Finanzamt zu offenbaren ist und aus dem Steuern zu entrichten sind. Im Unterhaltsrecht zählt jedoch das tatsächliche Einkommen. Der steuerliche Gewinn ist daher entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Aus diesem modifizierten Ergebnis wird dann der Unterhalt berechnet.