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Lebensversicherung

Bei Lebensversicherungen ist zu unterscheiden zwischen Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen. Im Unterhaltsrecht sind diese jedoch überwiegend gleich zu behandeln:

Zahlungen in eine Lebensversicherung sind im Rahmen der zulässigen Höhe für zusätzliche Altersvorsorge (siehe dort) zu berücksichtigen. Sie mindern das unterhaltsrechtliche Einkommen und damit die Unterhaltslast.


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Familienrecht Scheidungsrecht Reister Uhlig Mende

 

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